Was ist zu tun, wenn ein Trauerfall eintritt?

Daran ist zuerst zu denken!

Wenn jemand zu Hause stirbt, muss zunächst ein Arzt, am besten der Hausarzt, benachrichtigt werden, um den Totenschein auszustellen. Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim ein, kümmert sich die Verwaltung darum. Nun sollte ein Bestatter gerufen werden. Sie haben immer das Recht, den Bestatter frei zu wählen. Keiner kann und darf Ihnen vorschreiben, wen Sie wählen, egal wo und auf welche Weise der Tod eingetreten ist.

Sollte z.B. bei einem sog. "unaufgeklärten Todesfall" eine Beschlagnahmung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft und bereits im Auftrag der Behörde eine Überführung erfolgt sein, sind Sie nicht verpflichtet, dieses Institut mit der Bestattung zu beauftragen.

Wir wären Ihnen Dankbar, wenn Sie uns in dieser Situation Ihr Vertrauen schenken. Sie erreichen uns an 365 Tagen im Jahr:

Bestattungen Michael Schulze
Ewaldstraße 148
45739 Oer-Erkenschwick
Telefon: 0 23 68 / 89 00 02
Mobil: 01 71 / 438 55 40
http://www.bestattungen-schulze.de/

Wir können jederzeit, auch außerhalb des Kreises Recklinghausen, tätig werden.


Folgende Unterlagen werden benötigt!

- Das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde
  (bei ledigen die Geburtsurkunde, bei geschiedenen das Scheidungsurteil + Heiratsurkunde)

- der gültige Personalausweis (oder eine aktuelle Meldebescheinigung)

- die Rentennummer

- die Krankenversicherungskarte

- Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungspolicen

- bei vorhandenen Wahlgräbern die Graburkunde

Auf diese Weise können wir frühzeitig die zahlreichen Behördengänge erledigen, die der Gesetzgeber vorschreibt und mit denen sich die meisten Angehörigen nicht unnötig belasten wollen.